Radioen

On air

Notturno  |  Tara Clerkin Trio - Marble Walls

play_arrow Live
arrow_back_ios

100komma7.lu

100komma7.lu

/ Kann man Patriotismus bewerten?

Die Mentions Honorifiques

Kann man Patriotismus bewerten?

Die Kategorien "Verräter" und "Patriot" überdecken oft die komplexen Lebensverhältnisse der Nachkriegszeit. In den wenigsten Fällen herrschte ein gesellschaftlicher Konsens darüber, wer nun in die eine oder andere Kategorie eingestuft werden sollte, in Luxemburg, wie auch in fast allen europäischen Ländern. Immer mehr Forscher widmen sich in letzter Zeit nicht nur den Erfahrungen der Luxemburger während des Zweiten Weltkrieges, sondern auch in der Nachkriegszeit, die u. a. durch die Épuration geprägt wurde.

auto_stories

5 min

Als die Luxemburger Regierung 1944 strafrechtliche und administrative Säuberungsmaßnahmen einsetzte, waren die Wunden der Besatzungszeit noch ganz frisch. Die staatlichen Initiativen sollten den Weg zu einer erneuerten, zukunftsorientierten Gesellschaft ebnen. Es stellte sich nicht nur die Frage nach dem Ausmaß der Kollaboration mit der Besatzungsmacht, sondern auch nach der Bewertung patriotischen Verhaltens.

Doch wie wurde in den Luxemburger Verwaltungen die Vergabe von Ehrenauszeichnungen, den mentions honorifiques, geregelt? Und welche Kriterien wurden zur Bestimmung "patriotischen Verhaltens" aufgestellt? Die Enquête administrative, die im November 1944 eingeleitet wurde, sollte "antipatriotisches" Verhalten von Funktionären der staatlichen Verwaltungseinheiten sowie von Akteuren des öffentlichen und kulturellen Lebens überprüfen und sanktionieren.[1]

Bis zum 20. September 1946 wurden insgesamt 17.870 Dossiers von Staatsdienern, Angestellten und Arbeitern geprüft, wovon 755 in einer Sanktion resultierten.[2] Die dadurch erfolgten Untersuchungen brachten jedoch auch Widerstandsaktivitäten zutage. Um diesem Umstand zu genügen, wurde im Januar 1946 eine Spezialkommission für die Begutachtung von Ansprüchen auf eine Ehrenbezeichnung eingesetzt und konnte Auszeichnungen des ersten, zweiten und dritten Grades vergeben. In der Kategorie der Funktionäre und staatlichen Angestellten wurden bis September 1946 356 Ehrungen ersten Grades, 445 zweiten Grades und 554 dritten Grades vergeben.

Die Mention honorifique stellte eine wichtige öffentliche Anerkennung dar. Luxemburger Zeitungen publizierten Namenslisten mit verliehenen Mentions aus den verschiedenen Verwaltungen. Hinzu kam auch eine potentielle Verbesserung der beruflichen Bedingungen. Der Regierungsrat konnte Ausnahmeregelungen für Neuernennungen und Beförderungen im Staatsdienst zugunsten von Personen mit einer 1. Mention beschließen.[3] Aber auch Kandidaten mit Auszeichnungen 2. oder 3. Grades genossen ein "Recht zur Präferenz", sobald sie mit einer Person um einen Posten konkurrierten, die keine Auszeichnung trug. Im Gesetz vom 10. Juli 1947 wurde sogar festgelegt, dass, falls eine Beförderung in einen höheren Dienstgrad nicht realisierbar sei, der Regierungsrat eine dreijährliche Lohnerhöhung für Personen mit Auszeichnung ersten Grades anordnen könne.

Die positive Wirkung der Ehrenbezeichnungen auf die Karriere hatte jedoch Konsequenzen für die Beziehungen innerhalb der verschiedenen Verwaltungen. Viele Beamten fühlten sich ungerecht behandelt. Beschwerden über den Auswahlprozess hielten noch jahrzehntelang an. 1965 stellte ein Polizeibeamter eine Anfrage an den Staatsminister, in der er Ausgrenzungen anprangerte: "Wieder [schreibt er] sollen diejenigen, die keine Mention mehr oder jedenfalls keine 1. Grades erhalten hatten, erneut gedemütigt werden. [Er fragte] Welches Maß wurde bei der Verleihung der Mentionen angewandt?"

Ein Zeugnis für den Patriotismus

Die Antwort auf seine Frage liegt in einem Dokument, das man fast schon als Patriotenzeugnis bezeichnen könnte. Um sich in Anbetracht der zahlreichen Untersuchungen ihre Arbeit zu erleichtern, verwendete die Spezialkommission nämlich eine Punktetabelle. Die Anzahl der Punkte entschied über den Auszeichnungsgrad. Laut dem Épurationsminister und späteren Generalkommissar der Enquête administrative, Robert Als, hatte die Spezialkommission damit eine solide, aber nicht unproblematische Lösung gefunden. Dennoch war er der Ansicht, dass das Bewertungssystem ein gewisses Maß an Objektivität und Nachvollziehbarkeit garantierte.

Die erstellten Bewertungsformulare zeugen von einer Einschätzung auf Grundlage von vier Kategorien/Tabellenzeilen. Erstens wurde die Ablehnung der Zugehörigkeit zu NS-Organisationen als patriotischer Akt gelistet. Als Zweites wurde die Entlassung von Beamten während der Besatzung genannt und diente als Oberbegriff für sehr unterschiedliche Erfahrungen, wie z.B. Dienstverpflichtung, Deportation und Gefangenhaltung in einem KZ. Die dritte Kategorie widmete sich verschiedenen Resistenztätigkeiten im Untergrund. Der letzte Punkt ist als "Kompensation" benannt. Hier konnten Punkte hinzugefügt oder abgezogen werden. Abzüge gab es z.B. für die Leistung eines Eides auf den "Führer". Das Resultat entschied dann über den Auszeichnungsgrad: Mindestens 20 Punkte für den ersten und zumindest 10 für den zweiten. Niedrigere Punktezahlen konnten je nach Fall den 3. Grad oder eine Ablehnung bedeuten.

Hinterfragen der Kategorien

Diese Formulare stellen zwangsläufig eine vereinfachte Sichtweise auf unterschiedliche Lebensrealitäten dar. Aus heutiger Perspektive fällt auf, dass die Entlassung, Inhaftierung oder Deportation von Personen aus rassistischen und antisemitischen Gründen nicht als separates Kriterium aufgeführt wird. Tendenziell stehen Handlungen, die die Resistenz betreffen, im Vordergrund. Die Enquête administrative soll allerdings nicht mit einer strafrechtlichen Untersuchung gleichgesetzt werden. Der Fokus auf den Untersuchten lag schließlich in ihrer Rolle als Beamte. Somit ist die Auswahl des zweiten Kriteriums, der Entlassung, als Oberbegriff für unterschiedliche Akte des Widerstands, nachvollziehbar. Wichtig ist zu bemerken, dass das Formular die Art der patriotischen Handlung und nicht das Ausmaß derer bestimmt. Wenn man versuchen will, die Geschichte einer betroffenen Personen nachzuverfolgen, muss man also zusätzliche Quellen hinzuziehen.

Die Ausarbeitung der Kategorien "patriotisch" und "antipatriotisch" im Rahmen der administrativen Säuberung konnte den Komplexitäten der realen Situation nicht entsprechen. Umso mehr ist es Aufgabe der Historiker, diese Kategorien nicht als Schemata für die Bewertung von Kollaboration oder Widerstand zu nutzen, sondern ihren Ursprüngen und ihrer Wirkung auf die Gesellschaft nachzugehen. Weitere Untersuchungen zum Thema der Ehrenauszeichnungen könnten in Zukunft zu einem umfassenderen Bild des Patriotismusbegriffs im Luxemburg der Nachkriegszeit beitragen.


[1] Mehr zum Thema: Vincent Artuso, Les épurations au Luxembourg (1944-1955), Purifier, enquêter, oublier, in: Marc Bergère et al. (Hg.), Pour une histoire connectée et transnationale des épurations en Europe après 1945 (Convergences 96), Brüssel 2019, S. 135-146; Paul Cerf, De l'Epuration au Grand-Duché de Luxembourg après la Seconde Guerre Mondiale, Luxembourg 1980; Paul Fonck, Epuration in Luxemburg. Die enquête administrative in der Nachkriegszeit, Mémoire scientifique, Université du Luxembourg 2015.

[2] Grand-Duché de Luxembourg, Ministère d'État, Bulletin d'information, Nr. 11, 30. September 1946, S. 6.

[3] Arrêté grand-ducal du 2 mars 1945 portant institution de l'enquête administrative prévue par l'arrêté grand-ducal du 30 novembre 1944, Art. 10, in: Mémorial A, Nr. 10 (10.3.1945), S. 85-88.