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Seismograph

Couvre-feu!

Lukas Held schlägt jede Woche Denkanstöße vor und berichtet aus der Aktualität der Welt der Philosophie. Aus aktuellem Anlass erzählt er heute etwas von der Nacht.

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3 min

Lukas Held: Für die Zeit von 23:00-6:00 wird also eine Ausgangssperre verhängt - mit dem erklärten Ziel, damit das Nachtleben zu unterbinden. Denn von 23:00-6:00 ist es Nacht, und zur Nacht haben wir Menschen seit jeher ein konfliktuelles Verhältnis. Das hat primär mit der Dunkelheit zu tun, die in Urzeiten, bevor wir lernten, das Feuer zu bändigen, ein ständiger Quell potentieller Gefahren war.

Wenn ich allerdings sehe, mit welchem Eifer Gemeindeverwaltungen noch die entlegensten Fahrradwege beleuchten wollen, und wieviel Geld meine Nachbarn in hochpotente Bewegungsmelder investieren, so scheint mir, als sei diese archaische Angst noch nicht wirklich überwunden. Diese Angst hat jedenfalls Spuren in unserer Kultur hinterlassen: der Teufel ist nicht umsonst der Herr der Finsternis, Geister spuken bekanntlich zur Mitternacht durch die Gegend, und der Hexensabbath wird nächtens zelebriert. So kommt es, dass man bereits sehr früh den Beruf des Nachtwächters erschuf, der die friedlich schlafenden Bürger vor Bränden und sonstigen Gefahren warnen sollte. Denn im Schutz der Dunkelheit lauern Schurken und Verbrecher und daran hat sich im Kopf der Menschen bis heute nichts geändert.

Simon Larosche: Die Nacht ist also eine Zone des Unrechts, des non-droit?

Ganz genau, und obwohl die Nacht und ihre Gefahren die Gesetzgebung eigentlich erst nötig gemacht haben, entzieht sich die Nacht weiterhin dem Gesetz. In vielen europäischen Ländern ist es z. B. untersagt, Hausdurchsuchungen nachts durchzuführen - mit der Begründung, dass die Situation nachts schneller außer Kontrolle geraten könnte. Das ist allerdings nur ein Aspekt der Sache, wie der französische Jurist Jean Carbonnier bereits vor rund sechzig Jahren angemerkt hat:

"Le droit, la contrainte sociale, la violence étatique est fait pour le jour et s'arrête, désarmé, au bord de la nuit".

Warum? Weil das Recht der Sichtbarkeit bedarf, denn ohne Sichtbarkeit gibt es kein Gesetz. Deshalb gibt es nachts keine Hausdurchsuchungen und deshalb arbeiten die Gerichte auch immer nur tagsüber - weil das Recht dem Tag gehört und nachts kein Recht gesprochen werden sollte. Denn die Nacht entzieht sich der Sichtbarkeit und deshalb der Kontrolle und letztlich auch der Autorität der Staatsgewalt.

Was hat das alles mit dem Couvre-feu zu tun?

Es ist falsch zu glauben, dass das Couvre-feu eine Ausnahmeregelung ist, eine Maßnahme, die nur im Ausnahmezustand zum Tragen kommt. Das Couvre-feu - eben so wie sein kleiner Bruder, die Sperrstunde - gibt es bereits seit dem Mittelalter. Damals wie heute drückt sich darin die Angst des Machthabers vor dem Nachtleben und seinen Bewohnern aus, das er, der Machthaber, gerne kontrollieren würde aber nicht kontrollieren kann, weil eben keine Sichtbarkeit garantiert ist. Deshalb musste man sich etwas einfallen lassen.

In diesem Kontext sei daran erinnert, dass man noch im 18. Jahrhundert Verbrechen, die nachts begangen wurden, strenger ahndete, als Verbrechen, die am helllichten Tag begangen wurden. Es kommt auch nicht von ungefähr, dass man bei psychischer Krankheit auch von "geistiger Umnachtung" spricht, oder im Englischen von den lunatics, also den Mondsüchtigen. Die Nacht, das Nachtleben und die Nachtmenschen sind uns unheimlich und müssen darum pathologisiert werden.

Man sieht es: die Nacht stört. Sie stört, weil sie eine Unzeit ist, weil sie - im Gegensatz zum Tag - unproduktiv, inkohärent, nicht zielgerichtet ist, weil sie leer ist und dazu aufruft, kreativ gefüllt zu werden. Deshalb zieht der Gesetzgeber es wohl auch vor, das Nachtleben ganz zu verbieten, anstatt Verbote in das Nachtleben hinein zu tragen - denn er weiß, dass das sichtbare Recht in der unsichtbaren Nacht verloren geht, und dass sich die Nacht nicht kontrollieren lässt. Das Couvre-feu ist das offensichtliche Eingeständnis dieser Machtlosigkeit.